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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2009 - L 18 AS 1394/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,14997
LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2009 - L 18 AS 1394/09 B ER (https://dejure.org/2009,14997)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2009 - L 18 AS 1394/09 B ER (https://dejure.org/2009,14997)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2009 - L 18 AS 1394/09 B ER (https://dejure.org/2009,14997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Sicherung des absoluten Existenzminimums eines nichtdeutschen Staatsangehörigen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) durch den Sozialhilfeträger bei Aufenthaltsrecht mit dem alleinigen Zweck der Arbeitssuche

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2009 - L 18 AS 1394/09
    5 Da insbesondere die - den innerstaatlichen Gerichten obliegende (vgl. EuGH a.a.O.) - Prüfung, ob die Antragsteller eine tatsächliche Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt hergestellt haben, weiterer Sachermittlungen bedarf, war im vorliegenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2009 - L 18 AS 1394/09
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - (vgl. Urteil vom 4. Juni 2009 - C-22/08 - juris) kann ein Arbeitsuchender, der tatsächliche Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates hergestellt hat, sich auf Art. 39 Abs. 2 EGV berufen, um eine finanzielle Leistung in Anspruch zu nehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll.
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 4/94

    Verlautbarung eines einstweiligen Verwaltungsaktes, Wirksamkeit, Rückabwicklung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.08.2009 - L 18 AS 1394/09
    Denn diese "Aufhebungsbescheide" sind in der Sache endgültige Ablehnungsentscheidungen, so dass die darin verlautbarten Aufhebungsentscheidungen ausschließlich klarstellende Bedeutung dahingehend haben konnten, dass die einstweiligen Bewilligungsentscheidungen als unwirksam anzusehen sind und sich erledigt haben (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. November 1995 - 4 RLw 4/94 = SozR 3-1300 § 31 Nr. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2010 - L 18 AS 1313/10
    Das Gericht hat sich insoweit entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 26. August 2009 - L 18 AS 1394/09 B ER - juris) an dem Wert für den notwendigen Bedarf ohne Unterkunftskosten orientiert, der sich aus § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Asylbewerberleistungsgesetz ergibt.
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